Gesetzliche Bestimmungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Envira.ERP
Wechseln zu: Navigation, Suche
K
K
Zeile 1: Zeile 1:
Mit envira.ERP sind Sie auch rechtlich, zb. im Rahmen der Registrierkassenplicht und Aufzeichnungspflicht, auf der sicheren Seite. Bei sämtlichen [[:Kategorie:Belegtypen|Belege]]n, wie zb. [[Rechnung]]en, [[Angebot]]e usw., werden neben einem individuell gestaltbaren [[Nummernlogik|Belegkreis]] auch mit einer eindeutigen Nummerierung abgelegt, welcher von außen nicht manipulierbar ist. Zusätzlich erfüllen wir die folgende Dokumentation- und Aufzeichnungspflicht:
+
In Österreich müssen ab dem 01. Jänner 2016 Betriebe alle Bareinnahmen zum Zwecke der Umsatzermittlung einzeln erfasst und abgelegt werden! Unter Barumsätze fallen auch Bankomatzahlung und Kreditkartenzahlung. Rechtliche Bestimmungen hierzu in Verbindung zu unseren ERP-Softwareprodukten finden Sie hier weiterführende Informationen:  
  
* Nicht manipulierbarer Belegkreis für zb. Rechnungen
+
[[Gesetzliche Bestimmungen]]
* Unveränderlich bei Status Abgeschlossen
 
* Löschmarkierung ohne physisches Löschen
 
* [[Objekte Archivieren|Archivfunktion]] für ältere Belege
 
* [[Digitale Signatur]] auf einzelne Belege
 
* [[envira_demo.mdb|Passwortgeschützte 1-Datei Lösung]] bzw. SQL Server Dump
 
* Brutto- und Nettobeträge ausschließlich in Verbindung mit dem landestypischen Steuersatzes des [[Adresse|Kunden]]
 
* [[Dateityp|Exportformat]] ebInterface für Rechnungen
 
  
Diese Angaben beziehen sich auf alle Versionen der folgenden Produkte:
 
* [[Envira.ERP 2.0|envira.ERP]]
 
* [[envira.Cloud]]
 
* [[:Kategorie:envira.Access|envira.Access]]
 
* [[projekt9.ERP]]
 
* Alle weiteren Customizing-Lösungen
 
 
Wir weisen darauf hin, dass wir auf die Gegebenheiten hinsichtlich EDV, Netzwerk, der Zuverlässigkeit der Umgebung oder einzelner Speichermedien, keinen Einfluss haben. Bei Individualanpassungen kann es zu Programmier- oder Kommunikationsproblemen kommen, welche wir in besten Wissen und Gewissen, mithilfe von Testläufen versuchen zu verringern!
 
 
Auch können wir nicht ausschließen, dass Aufgrund der freien Gestaltbarkeit von Druckvorlagen durch unsere Kunden, Fehler oder etwaige andere Abweichungen auftreten.
 
 
== Weitere Links ==
 
{{Company_footer_links}}
 
 
 
[[Kategorie:Hilfreiche Informationen]]
 
 
[[Kategorie:Wissenswertes]]
 
[[Kategorie:Wissenswertes]]

Version vom 10. August 2015, 09:26 Uhr

In Österreich müssen ab dem 01. Jänner 2016 Betriebe alle Bareinnahmen zum Zwecke der Umsatzermittlung einzeln erfasst und abgelegt werden! Unter Barumsätze fallen auch Bankomatzahlung und Kreditkartenzahlung. Rechtliche Bestimmungen hierzu in Verbindung zu unseren ERP-Softwareprodukten finden Sie hier weiterführende Informationen:

Gesetzliche Bestimmungen