Gesetzliche Bestimmungen

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01. Jänner 2016

In Österreich müssen ab dem 01. Jänner 2016 Betriebe alle Bareinnahmen zum Zwecke der Umsatzermittlung einzeln erfasst und abgelegt werden! Unter Barumsätze fallen auch Bankomatzahlung und Kreditkartenzahlung. Rechtliche Bestimmungen hierzu in Verbindung zu unseren ERP-Softwareprodukten finden Sie hier weiterführende Informationen: