Gesetzliche Bestimmungen
Mit envira.ERP sind Sie auch rechtlich, zb. im Rahmen der Registrierkassenplicht und Aufzeichnungspflicht, auf der sicheren Seite. Bei sämtlichen Belegen, wie zb. Rechnungen, Angebote usw., werden neben einem individuell gestaltbaren Belegkreis auch mit einer eindeutigen Nummerierung abgelegt, welcher von außen nicht manipulierbar ist. Zusätzlich erfüllen wir die folgende Dokumentation- und Aufzeichnungspflicht:
- Nicht manipulierbarer Belegkreis für zb. Rechnungen
- Unveränderlich bei Status Abgeschlossen
- Löschmarkierung ohne physisches Löschen
- Archivfunktion für ältere Belege
- Digitale Signatur auf einzelne Belege
- Passwortgeschützte 1-Datei Lösung bzw. SQL Server Dump
- Brutto- und Nettobeträge ausschließlich in Verbindung mit dem landestypischen Steuersatzes des Kunden
- Exportformat ebInterface für Rechnungen
Diese Angaben beziehen sich auf alle Versionen der folgenden Produkte:
- envira.ERP
- envira.Cloud
- envira.Access
- projekt9.ERP
- Alle weiteren Customizing-Lösungen
Wir weisen darauf hin, dass wir auf die Gegebenheiten hinsichtlich EDV, Netzwerk, der Zuverlässigkeit der Umgebung oder einzelner Speichermedien, keinen Einfluss haben. Bei Individualanpassungen kann es zu Programmier- oder Kommunikationsproblemen kommen, welche wir in besten Wissen und Gewissen, mithilfe von Testläufen versuchen zu verringern!
Auch können wir nicht ausschließen, dass Aufgrund der freien Gestaltbarkeit von Druckvorlagen durch unsere Kunden, Fehler oder etwaige andere Abweichungen auftreten.