Registrierkassenpflicht

Aus Envira.ERP
Wechseln zu: Navigation, Suche

Mit unseren Softwareprodukten sind Sie auch rechtlich, zb. im Rahmen der Registrierkassenplicht und Aufzeichnungspflicht, auf der sicheren Seite. Bei sämtlichen Belegen, wie zb. Rechnungen, Angebote usw., werden neben einem individuell gestaltbaren Belegkreis auch eine eindeutige Nummerierung abgelegt, welche von außen nicht manipulierbar ist. Zusätzlich erfüllen wir die folgende Dokumentation- und Aufzeichnungspflicht:

Diese Angaben beziehen sich auf alle Versionen der folgenden Produkte:

Wir weisen darauf hin, dass wir auf die Gegebenheiten hinsichtlich EDV, Netzwerk, der Zuverlässigkeit der Umgebung oder einzelner Speichermedien, keinen Einfluss haben. Bei Individualanpassungen kann es zu Programmier- oder Kommunikationsproblemen kommen, welche wir in besten Wissen und Gewissen, mithilfe von Testläufen versuchen zu verringern!

Auch können wir nicht ausschließen, dass Aufgrund der freien Gestaltbarkeit von Druckvorlagen durch unsere Kunden, Fehler oder etwaige andere Abweichungen auftreten.

Weitere Links