Differenzbesteuerung

Aus Envira.ERP
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Differenzbesteuerung können Sie lt. §25a UStG auf folgende Güter oder körperliche Gegenstände anwenden:

  • Auf Güter, auf die die Umsatzsteuer nicht geschuldet oder erhoben wurde und die im eigenen Namen verkauft werden. Wie zum Beispiel alle Gebrauchsgegenstände außer Edelsteine oder Edelmetalle
  • Kunstgegenstände, Sammelstücke oder Antiquitäten

In envira.ERP werden die erforderlichen Informationen erfasst, um Artikel zu verkaufen, die Sie zb. gebraucht von Kunden erworben haben und diese wieder verkaufen wollen. Zusätzlich können Sie in envira.ERP die Artikelpreise im Artikelstamm konfigurieren:

Differenzbesteuerung bedeutet, dass die Handelsspanne zwischen Einkauf und Verkauf am jeweiligen Monatsende versteuert werden muss. Mit Envira.ERP können Sie hier diverse Berichte an Buchhaltung oder Steuerberater weitergeben.

Differenzbesteuerung in envira.ERP

In envira.ERP steht Ihnen ein eigener Belegtyp für die Differenzbesteuerung, außerhalb des Point of Sale zur Verfügung. Mit diesem Beleg können Sie auf die Detaildatensätze festlegen, ob es sich um die folgenden Typen handelt:

  • Verkauf Neu: Hier werden 20% Mehrwertsteuer angeführt
  • Verkauf Gebraucht: Diese Positionen werden mit 0% MwSt angeführt und fallen die die Statistik zur Differenzbesteuerung
  • Ankauf: Hier werden 0% MwSt. angeführt
  • Tausch: Hier werden 0% MwSt. angeführt
  • Dienstleistung: Hier wird 20% MwSt. angeführt

Im Bericht zur Differenzbesteuerung können Sie diese angeführten Optionen Monatsweise auswerten und drucken. Dieser Druck dient als Berechnungsgrundlage der fälligen Mehrwertsteuer.

Belegtypen

Im POS werden auf Grundlage der eingegebenen Artikel die folgenden Belege erstellt:

  • Betrag Größer 0: Hier kann ausschließlich eine Rechnung erzeugt werden
  • Betrag Kleiner 0: Hier kann ausschließlich eine Gutschrift erzeugt werden

In beiden Fällen können die einzelnen Positionen sämtliche Verkaufsoptionen wie Verkauf Neu und Gebraucht enthalten sein. Ausschlaggebend für die Buchhaltung ist, ob ein Geld bezahlt oder in Form einer Gutschrift ausgegeben wird.

Wird eine Gutschrift ausgegeben, so fällt diese erst dann in die Statistik, wenn diese über das POS mittels Gutschriften-Nummer (Im besten Fall über EAN) hinzugefügt wird. Wird im POS eine Gutschrift hinzugefügt, so muss zwingend eine Rechnung erzeugt werden. Hier kann nicht noch einmal eine Gutschrift erzeugt werden. Wird eine Rechnung erzeugt, wird die Gutschrift automatisch abgeschlossen und fällt somit auch in die Statistik des jeweiligen Rechnungsmonates.

Wichtige Informationen

Es wird empfohlen, bei Kassenbetrieb und Verwendung der Differenzbesteuerung keine Belege manuell zu öffnen und zu manipulieren, da das Belegdatum der Gutschrift zu einem späteren Zeitpunkt noch vom POS aktualisiert werden kann!

Weiterführende Links

Bilder