Registrierkassenpflicht

Aus Envira.ERP
Version vom 10. August 2015, 09:58 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „In Österreich müssen ab dem 01. Jänner 2016 Betriebe alle Bareinnahmen zum Zwecke der Umsatzermittlung einzeln erfasst und abgelegt werden! Unter Barumsätz…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

In Österreich müssen ab dem 01. Jänner 2016 Betriebe alle Bareinnahmen zum Zwecke der Umsatzermittlung einzeln erfasst und abgelegt werden! Unter Barumsätze fallen auch Bankomatzahlung und Kreditkartenzahlung. Rechtliche Bestimmungen hierzu in Verbindung zu unseren ERP-Softwareprodukten finden Sie hier weiterführende Informationen:

Gesetzliche Bestimmungen